Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 4 U 97/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Zur Möglichkeit der Kündigung von Anleihen in Form von Schuldverschreibungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung einer Anleihe wegen Einstellung der Zahlungen durch den Emittenten
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Kündigung einer Anleihe in Insolvenznähe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 314; BGB § 490
Kündigung von Anleihen in Form von Schuldverschreibungen - rechtsportal.de
BGB § 314 ; BGB § 490
Außerordentliche Kündigung einer Anleihe wegen Einstellung der Zahlungen durch den Emittenten - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Rückzahlungsanspruch des Anlegers nach außerordentlicher Kündigung einer Unternehmensanleihe im Rahmen der Restrukturierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.04.2014 - 18 O 429/13
- OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 4 U 97/14
- BGH, 08.12.2015 - XI ZR 488/14
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 2176
- DB 2014, 2521
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.08.2012 - XII ZR 42/10
Fitness-Studiovertrag: Wirksamkeit einer Laufzeitklausel; unangemessene …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 4 U 97/14
Zwar stellt der Kerngehalt von § 314 BGB zwingendes Recht dar und kann nicht vollständig ausgeschlossen, sondern nur beschränkt werden (Erman- Böttger , BGB, 14.A., § 314 Rz 3;… Palandt- Grüneberg , BGB, 73.A., § 314 Rz. 3; BGH, Urteil vom 08.02.2012, Az. XII ZR 42/10, juris Rz. 27), dies auch aufgrund des Ausflusses des Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grund aus dem Grundsatz von Treu und Glauben.Insofern ist ein Ausschluss nur dann unwirksam, wenn die konkrete Einschränkung des Kündigungsrechts unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB ist (vgl. BGH NJW 2012, 1431 [BGH 08.02.2012 - XII ZR 42/10] ; BGH NJW 1986, 3134 [BGH 26.05.1986 - VIII ZR 218/85] ).
- BGH, 08.07.2008 - VII ZB 64/07
Vollstreckung einer Zug um Zug gegen die Aushändigung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 4 U 97/14
Bei dem Anspruch der Beklagten handelt es sich nicht um einen selbstständigen Gegenanspruch, sondern um eine besondere Ausgestaltung des Rechts auf Quittung (§ 368 BGB; BGH, Urteil vom 08.07.2008, Az. VII ZB 64/07, juris Rz. 12;… Palandt- Sprau , BGB, 73.A., § 797 Rz. 1).Aus diesem Grund besteht die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung grundsätzlich nur gegen Aushändigung der Inhaberschuldverschreibung (s. BGH, Urteil vom 08.07.2008, Az. VII ZB 64/07, juris Rz. 12).
- LG Bonn, 25.03.2014 - 10 O 299/13
Außerordentliche Kündigung von Inhaberschuldverschreibungen möglich
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 4 U 97/14
Diese den Wortlaut und die Verständnismöglichkeiten der beteiligten Verkehrskreise berücksichtigende Auslegung führt bei Anwendung der Regelung des § 305c Abs. 2 BGB dazu, dass der Beschlussvorschlag zur Abänderung der Anleihebedingungen im Verfahren nach den §§ 5 ff. SchVG als ein Angebot der Beklagten zu einer "allgemeinen Schuldenregelung zugunsten der Gläubiger" verstanden werden muss (so auch bereits LG Bonn, Urteil vom 25.3.2014, Az. 10 O 299/13, Seite 5 f., Bl. 352 ff. d.A.).Insofern ist der Ansatz des Landgerichts Bonn in seinem Urteil vom 25.03.2014, Az. 10 O 299/13, Bl. 352 ff. d. A., unzutreffend, soweit es in vergleichbarer Konstellation einen Untergang des Zahlungsanspruchs nach § 275 BGB annimmt und einen Schadensersatzanspruch des Anleihegläubigers gegen die Beklagte in gleicher Höhe bejaht.
- BGH, 13.12.2012 - I ZR 150/11
dlg.de - Zur Haftung des auf Löschung des Domainnamens in Anspruch genommenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 4 U 97/14
Denn die Klägerin als Gläubigerin kann die Kosten für die den Verzug begründende Erstmahnung (Kündigung) nicht ersetzt verlangen, weil sie nicht durch den Verzug verursacht sind und die nicht rechtzeitige Leistung nach § 280 Abs. 2 BGB nur unter den Voraussetzungen des Verzugs eine Schadensersatzpflicht begründet (BGH NJW-RR 2013, 487 [BGH 13.12.2012 - I ZR 150/11] ;… Palandt- Grüneberg , BGB, 73.A., § 286 Rz. 44). - BGH, 28.06.2005 - XI ZR 363/04
Inhaltskontrolle von Anleihebedingungen von Inhaberschuldverschreibungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 4 U 97/14
Sie können jedoch abweichend von § 305 Abs. 2 BGB in vereinfachter Form durch allgemeine Veröffentlichung nach kapitalmarktrechtlichen Vorschriften in das Vertragsverhältnis einbezogen werden (BGH NJW 2005, 2917 [BGH 28.06.2005 - XI ZR 363/04] ); eine Einbeziehung ist hier unstreitig erfolgt. - BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08
Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit der Änderung der Bedingungen nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 4 U 97/14
Allerdings stellen auch Anleihebedingungen, weil sie das Rechtsverhältnis zwischen den Emittenten als Schuldnern und den Inhabern der Schuldverschreibung als Gläubigern regeln, Allgemeine Geschäftsbedingungen dar und unterliegen einer nach dem Maßstab des SchVG modifizierten Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB (BGH, Urteil vom 30.06.2009, Az. XI ZR 364/08, juris Rz. 23;… R. Müller, in: Baums/Wittig, Bank- und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl., Rz. 15.340 m.w.Nw.). - BGH, 26.05.1986 - VIII ZR 218/85
Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Zeitschriften-Abonnement-Vertrag; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 4 U 97/14
Insofern ist ein Ausschluss nur dann unwirksam, wenn die konkrete Einschränkung des Kündigungsrechts unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB ist (vgl. BGH NJW 2012, 1431 [BGH 08.02.2012 - XII ZR 42/10] ; BGH NJW 1986, 3134 [BGH 26.05.1986 - VIII ZR 218/85] ).
- OLG Köln, 09.07.2015 - 3 U 58/12
Kündigung einer Anleihe wegen Insolvenz des Anleiheschuldners
Hierdurch wird der Rückgriff auf die Bestimmungen des Darlehensvertrages, insbesondere auf § 490 BGB ausgeschlossen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17.09.2014, 4 U 97/14, DB 2014, 2521, juris Rn. 46; wohl auch für die Frage nach der Anwendbarkeit des § 313 BGB: BGH…, Urteil vom 15.07.2014, XI ZR 100/13, NJW 2014, 3362 Rn. 31 ff.; Seibt/Schwarz in ZIP 2015, 401, 407, jeweils mwN;… sowie zur Rechtsentwicklung und zu den verschiedenen Meinungen: Hopt/Mülbert, WM 1990, Sonderbeilage 3, S. 3, 5; Hammen, NJW 1987, 2856, 2857;… Sprau in Palandt, BGB, 73. Auflage, § 793 Rn. 2;… Staudinger-Freitag/Mülbert, BGB (2011), § 488 Rn. 48; OLG München…, Urteil vom 22.01.1997 - 7 U 4544/96, Rn. 18, zitiert nach juris;… Maier-Reimer, in: Baums/Cahn, Die Reform des Schuldverschreibungsrechts (2004), S. 135;… Lenenbach, Kapitalmarktrecht, 2. Auflage, Rn. 2.112; Trautrims, BB 2012, 1824).Zum einen kann die Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund als zwingendes Recht nicht vollständig ausgeschlossen werden (vgl. OLG Frankfurt, DB 2014, 2521, juris Rn. 37 f.).
Selbst wenn grundsätzlich auch ein konkludenter Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit des § 314 BGB durch die Bedingungen der Anleihen möglich wäre (so OLG Frankfurt DB 2014, 2521), kommt dieser vorliegend nicht in Betracht.
Die Möglichkeit der Gläubigerversammlung, eine Rückwirkung des Kündigungsverzichts zu erreichen, kann vor diesem Hintergrund nicht zum Tragen kommen (vgl. OLG Frankfurt DB 2014, 2521, juris Rn. 61; so auch LG Bonn, ZIP 2014, 1073).
- KG, 08.06.2018 - 9 U 41/16
Wegfall des Teilvergütungsanspruchs des gekündigten Dienstverpflichteten: …
Vor allem vor dem Hintergrund, dass Kündigungsgründe, die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, uneingeschränkt nachgeschoben werden können, wenn sie bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden sind (BAG…, Urteil vom 04. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 -, Rn. 22, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 17. September 2014 - 4 U 97/14 -, Rn. 28, juris;… Preis in: Staudinger, Neubearbeitung 2016, BGB § 626, Rn. 66;… Henssler in: Münchener Kommentar, 7. Auflage 2016, BGB § 626 Rn. 126;… Weth in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 314 BGB, Rn. 23;… Böttcher in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 314 BGB, Rn. 10; Lorenz in BeckOK, Stand 01.05.2014;… BGB § 314 Rn. 15), ergibt sich auf der Grundlage der oben dargestellten wohl herrschenden Auffassung in der Literatur und der Rechtsprechung des OLG Koblenz (Urteil vom 28. April 1975 - 1 U 292/74 -, juris) ein anders nicht zu vermeidender Wertungswiderspruch im Vergleich der Regelungen von § 626 BGB und 628 Abs. 1 S. 2 BGB. - LG Bonn, 23.10.2019 - 1 O 322/19
Mobilfunkvertrag; Schufa-Klausel; Zugang; Mahnung
Gleichwohl ist es der Kammer nicht verwehrt, den einer Partei obliegenden Nachweis - hier den Zugang der streitgegenständlichen Mahnungen - aufgrund einer Gesamtbeurteilung unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen (KG Berlin, Beschl. v. 20.04.2016 - 4 U 97/14 m.w.N.).
- OLG München, 22.06.2015 - 21 U 4719/14
Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung von wegen Verschlechterung der …
- OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 14 U 22/17
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines ländlichen Reitturniers
Durch Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 20.02.2015 (4 U 97/14) wurde das Urteil des Landgerichts bezüglich der geltend gemachten außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten abgeändert, die weitergehende Berufung der Beklagten und jetzigen Klägerin zu 1 wurde zurückgewiesen. - OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 14 U 173/16
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines ländlichen Reitturniers
Durch Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 20.02.2015 (4 U 97/14) wurde das Urteil des Landgerichts bezüglich der geltend gemachten außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten abgeändert; die weitergehende Berufung der jetzigen Klägerin zu 1 wurde zurückgewiesen. - LG Bonn, 12.01.2015 - 9 O 153/14
Zahlungsanspruch durch Kündigung der erworbenen Anleihe; Verbindlichkeit eines …
Im Urteil des Landgerichts Bonn vom 25. März 2014 (Az. 10 O 299/13) wird angenommen, dass ein durch die Kündigung fällig gestellter Zahlungsanspruch gemäß § 275 BGB untergegangen sei, weil die Anleihe nach dem Vollzug des Beschlusses nicht mehr existiere, während im Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 17. September 2014 (Az. 4 U 97/14) ausgeführt ist, dass die Mehrheitsbeschlüsse der Gläubigerversammlung hinsichtlich des Umtauschs der Schuldverschreibungen auch für den Gläubiger einer gekündigten Forderung bindend seien.